Vermietung und Nutzung der Räumlichkeiten des Kleingärtnervereins Erlenwald e.V.

Räumlichkeiten:

1. Das Vereinsheim kann für privat Anlässe von Vereinsmitgliedern und Nichtvereinsmitgliedern gemietet werden.

2. Im Sommer kann zusätzlich der Plananbau mit angemietet werden

3. Der Teilnehmerkreis muss mind. 30 Personen betragen


Preise:
Räumlichkeiten/Personal

4. Der Mietpreis für die Räumlichkeiten beträgt 180,00 Euro. Der Mietpreis beinhaltet folgendes:

   a. Miete der Räumlichkeiten
   b. 1 Küchen- und Thekenkraft werden vom Kleingärtnerverein gestellt
   c. Speisen und Getränke müssen an der Theke bestellt und abgeholt werden
   d. Geschirr und Besteck wird gestellt

5. Abweichend von Nr. 4 kann für 10,00 Euro pro Person der folgende Service gebucht werden: 

   a. Mietpreis von 180,00 Euro entfällt

   b. Miete der Räumlichkeiten

   c. Nach Absprache werden die Tische wunschgemäß aufgestellt, eingedeckt und dekoriert

   d. Es werden 1 Küchen- und Thekenkraft vom Kleingärtnerverein gestellt. Zusätzlich wird eine weitere Person für die

      Bedienung an den Tischen gestellt.

   e. Geschirr und Besteck wird gestellt

6. Der Mietpreis für den Plananbau im Sommer beträgt 20,00 Euro


Getränke

7. Getränke müssen vom Verein übernommen werden

8. In Ausnahmefällen können nach vorheriger Absprache eigenen Getränke mitgebracht werden. Hierfür wird ein vorher

   vereinbartes, individuelles Korkgeld erhoben


Reinigung:

9.   Die Räumlichkeiten sind in demselben Zustand zu übergeben in dem sie übernommen wurden.

10. Bei nicht behobenen Verschmutzungen wird eine Reinigungspauschale von 150,00 Euro erhoben


Kaution / Beschädigungen:

11.   Es ist eine Kaution in Höhe von 100,00 € in bar vor Beginn der Veranstaltung an den Beauftragten des Kleingärtnervereins

      Erlenwald e.V. zu zahlen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache unmittelbar zurückerstattet wird.

12. Für entstandene Schäden während der Mietdauer haftet der Mieter. Die dabei entstehenden Kosten werden mit der Kaution

     verrechnet und anfallende Mehrkosten in Rechnung gestellt.

13. Entstandene Beschädigungen sind unverzüglich den Servicekräften vor Ort zu melden